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Der Begriff Testamentsvollstreckung beschreibt die Leitung und die Verteilung des Testamentes. Das geschieht in der Regel durch einen Testamentsvollstrecker. Dabei kann es sich um eine vom Erblasser (der Verstorbene) ernannte Person handeln, oder um einen Anwalt, der dieses Amt übernimmt, wenn der Erblasser keine Person ernannt hat, oder diese das Amt verweigert. Es besteht keine Verpflichtung. Während der Zeit der Testamentsvollstreckung haben Erben weder Verfügungsgewalt über Nachlassgegenstände, noch dürfen sie sie nutzen. Der Testamantsvollstrecker hingegen verfügt über diese Berechtigungen. Der Testamentsvollstrecker kann eine Vergütung verlangen, jedoch ist das "Ob" und das "Wieviel" vorangig abhängig vom Erblasser bzw. seines Testaments.