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Mit Hilfe des Insolvenzplans sollen durch verschiedene Maßnahmen alle Schulden bewältigt werden und er ist nur für Unternehmen vorgesehen. Lediglich ein Insolvenzverwalter ist berechtigt einen solchen Plan vorzulegen, er kann durch Kreditoren oder Debitoren beauftragt werden.
Im Insolvenzplan sollen zunächst die aktuelle Vermögens-, Finanz und auch Ertragssituation festgehalten werden. Auf Basis dessen wird dann als Ziel die Sanierung oder die Auflösung des Unternehmens angestrebt. Ist eine Sanierung geplant, muss ein ausführliches Konzept vorgelegt werden.