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Versicherungsrecht

Lebensversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung

Nach dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) existieren 454,1 Millionen Erstversicherungsverträge in Deutschland. Diese große Anzahl an Erstversicherungsverträgen spiegeln die sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftlich wichtige Funktionen von Versicherungen wider.

Die einzelwirtschaftlichen Funktionen von Versicherungen liegen unter anderem in der Plansicherung: Die vertragliche Absicherung gegen die Unwägbarkeiten der Zukunft macht für den Einzelnen seine wirtschaftlichen Planungen berechenbar, indem sie seine Existenz sichert.

Die gesamtwirtschaftliche Funktion zeigt sich nicht nur in der Anzahl der Erstversicherungsverträge in Deutschland, sondern auch in der Existenzsicherungsfunktion des Einzelnen. Die Existenzsicherung des Einzelnen spielt für das Gemeinwesen eine gewichtige Bedeutung, da hierdurch die Sozialversicherungssysteme und die Sozialfürsorge entlastet und das Risiko insolvenzbedingter Forderungsausfälle gesenkt werden.

Versicherungsnehmer sichern durch Versicherungen vielfach existenzielle Risiken ab. Der Schadensfall geht folglich mit einer sehr schwierigen persönlichen Zeit einher. Oft sind die Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage, sich um die versicherungsrechtlichen Belange zu kümmern und sich durch die komplizierten Vertragsbedingungen zu kämpfen. Zudem geraten Versicherungsnehmer bei nicht leistenden Versicherern schnell in finanzielle Bedrängnis und die wirtschaftliche Existenz steht auf dem Spiel.

Wir unterstützen unsere Mandanten in dieser schweren Zeit, indem wir schnelle Lösungen mit den Versicherungen finden und notfalls ihre berechtigten Ansprüche gegenüber den Versicherern gerichtlich durchsetzen.

Wir beraten umfassend zu rechtlichen Fragen betreffend

  • Berufshaftpflichtversicherung
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